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WDR Lehrstellenaktion
Bewerbungen können ganz schön ins Geld gehen. Zum Glück gibt es aber die Möglichkeit, sich zumindest einen Teil wiederzuholen. Und zwar von der Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit erstattet jährlich bis zu 260 Euro der Bewerbungskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass du der Arbeitsagentur als "Bewerber um eine Ausbildungsstelle" gemeldet bist. Außerdem musst du im Voraus einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen. Erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung können die Kosten übernommen werden. Alle vorher geschriebenen Bewerbungen werden nicht erstattet. Bei der Kostenerstattung verfahren die einzelnen Arbeitsagenturen in NRW unterschiedlich. Manche sind z.B. dazu übergegangen pauschal fünf Euro pro nachgewiesener Bewerbung zu erstatten. Darunter fallen die Kosten für Fotos, Kopien, Mappen etc. Wer von der Agentur für Arbeit die Übernahme der Bewerbungskosten verlangt, muss diese auch belegen. Deshalb sollten alle Quittungen gut aufbewahrt werden.
Da jedoch jede Arbeitsagentur anders verfährt, ist es ratsam, sich vorher bei seiner Arbeitsagentur zu informieren, wie mit Rückerstattungen für Bewerbungskosten verfahren wird.
Bewerbungskosten können auch steuerlich abgesetzt werden (Werbungskosten). Vorraussetzung dafür ist natürlich eine Steuererklärung für das Jahr. Auch hierfür ist es wichtig, alle Belege gut aufzubewahren.