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WDR Lehrstellenaktion
Aus den Zeiten, als es noch keine Playlists gab und Blaskapellen bei Partys für Unterhaltung sorgten, stammt der Spruch: "Wer die Musik bestellt, der bezahlt." Das gilt auch für die Kosten des Vorstellungsgesprächs.
Wenn du also unangemeldet und unaufgefordert beim Ausbildungsbetrieb deiner Wahl vorbeischaust, kannst du nicht erwarten, dass dir der Betrieb die Anreise zahlt. Wenn der potentielle Arbeitgeber dich aber mit den Worten anschreibt: "Wir laden Sie zu einem Vorstellungsgespräch am ... ein" ,dann muss er in der Regel auch für die Anreise zahlen. Zu den erstattungspflichtigen Beträgen gehören die Kosten einer Hin- und Rückfahrt zweiter Klasse mit der Bahn. Wer mehr als 300 km Strecke zurücklegt, darf sogar erster Klasse fahren - und wenn es nicht anders geht, wird auch die Übernachtung vor Ort gezahlt.
Besser ist es aber, vor der Anreise zu klären, wer die Kosten der Reise übernimmt. Der Arbeitgeber kann es nämlich auch ablehnen, die Kosten zu übernehmen. Das muss er allerdings vorher sagen, bzw. schriftlich mitteilen.
Wenn weder dein potentieller Arbeitgeber für deine Anreise zahlt, und du selber dir das nicht leisten kannst, kannst du dich an die Agentur für Arbeit wenden. Die ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Sie erstattet sie auch nur, wenn du dort gemeldet bist und vor deinem Vorstellungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter darüber gesprochen hast. Wenn das Arbeitsamt die Kosten übernimmt, werden als Berechnungsgrundlage die Fahrtkosten der niedrigsten Klasse öffentlicher Verkehrsmittel genommen.